Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumhaus-Herberge Bockhop
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Baumhäusern zum Zwecke der Beherbergung sowie sämtliche in diesem Zusammenhang für den Gast und sonstige Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Baumhaus-Herberge Bockhop (im Folgenden „Baumhaus-Herberge“).
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baumhaus-Herberge. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Baumhaus-Herberge nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragsschluss, Anzahlung
1. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch die Baumhaus-Herberge zustande. Hat ein Dritter für den Vertragspartner bestellt, so haftet er gegenüber der Baumhaus-Herberge mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner, sofern der Baumhaus-Herberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Die Baumhaus-Herberge ist berechtigt, den Vertrag nur unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Gesamtpreises leistet. In diesem Fall wird die Baumhaus-Herberge dem Vertragspartner nach Zugang der Bestellung auf die geforderte Höhe der Zahlung und den Zahlungstermin hinweisen. Erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, wobei die Baumhaus-Herberge auf den Zugang der Einverständniserklärung gemäß § 151 BGB verzichtet, wird der Vertrag mit fristgerechter Zahlung wirksam. Bei Banküberweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Baumhaus-Herberge maßgeblich.
3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Baumhauses ist nicht gestattet.
III. An- und Abreise
1. Am Tage der vereinbarten Anreise erfolgt der Einzug in das gebuchte Baumhaus ab 14:00Uhr. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
2. Am Tage der vereinbarten Abreise hat der Vertragspartner das Baumhaus bis spätestens 11.00Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung am Abreisetag ist das Baumhaushotel berechtigt, bis zu 100 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen.
IV. Leistungen und Preise
1. Die Baumhaus-Herberge ist verpflichtet, das vom Vertragspartner nach Ziff. II dieser AGB wirksam gebuchte Baumhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen der Baumhaus-Herberge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Faltblättern, der Internetpräsenz und aus der Buchungsbestätigung der Baumhaus-Herberge.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Nutzungsüberlassung des Baumhauses und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen vereinbarten Preise der Baumhaus-Herberge spätestens bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Baumhaus-Herbergean Dritte. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine nach Ziff. II.2 dieser AGB geleistete Anzahlung ist als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis anzurechnen.
3. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste der Baumhaus-Herbergezu entnehmen. Diese findet sich in den Faltblättern und der Internetpräsenz der Baumhaus-Herberge. Die Preise schließen die jeweils aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
V. Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung
Bei Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, den vereinbarten Preis unter Anrechnung der von der Baumhaus-Herberge ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Baumhaus-Herberge ist berechtigt, den Abzug für Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei einer Stornierung bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum fallen keine Stornogebühren an, danach ist der Vertragspartner verpflichtet 25 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch der Baumhaus-Herberge nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Rücktritt der Baumhaus-Herberge
1. Die Baumhaus-Herbergeist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
– höhere Gewalt oder andere von der Baumhaus-Herberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– der Vertragspartner schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentlichen Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthaltszweck, macht;- das gebuchte Baumhaus ohne Zustimmung des Baumhaushotels untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzeswidrigen Zwecken genutzt wird;
– Die Baumhaus-Herberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Baumhaus-Herberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Baumhaus-Herberge zuzurechnen ist.
2. Ein berechtigter Rücktritt der Baumhaus-Herberge egründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche der Baumhaus-Herberge auf Ersatz des der Baumhaus-Herberge entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.
VII. Gewitter und Sturm
1. Bei drohendem Gewitter und Sturm ist die Baumhaus-Herberge berechtigt, das gebuchte Baumhaus aus Sicherheitsgründen zu sperren. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Eine unwetterbedingte Sperrung/Räumung des Baumhauses berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises. Sie erhalten jedoch als Entschädigung einen Gutschein für eine erneute Übernachtung.
IX. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist die Baumhaus-Herberge berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Baumhaus-Herberge in Bockhop.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Baumhaus-Herberge.
(Stand: 15.02.2021)